Freitag, 11. Februar 2022
Ein Plädoyer 1
Hohes Gericht,
wir bestreiten nicht die Zuständigkeit dieses internationalen Gerichtshofes in der Strafsache "Wolf und die 7 Geißlein", da in einer Vielzahl von Ländern auf nahezu allen Kontinenten außer der Antarktis, was noch zu klären wäre, Wölfe und Ziegen in mehr oder weniger friedlicher Gemeinschaft leben und daher direkt oder indirekt an diesem aufsehenerregenden Prozess lebhaft Anteil nehmen.
Wir bestreiten auch nicht den Vorwurf, dass Wolf sechs der insgesamt sieben Kinder der Frau Geiß zumindest vorübergehend gefressen hatte.
Wir bestreiten ebenfalls nicht die Tatsache, dass Wolf sich widerrechtlich Zutritt zum Haus von Mutter Geiß in deren Abwesenheit verschafft hat, indem er die Unerfahrenheit, oder sollte ich besser sagen die Dummheit der Geißensprösslinge ausnutzte, welche ihm dann allerdings freiwillig, da ohne Gewaltanwendung, ich betone nochmals, FREIWILLIG die Tür öffneten. Schon allein diese Tatsache darf man doch wohl als zumindest teilweise Einwilligung ins Gefressenwerden verstanden wissen.
Was wir allerdings vehement bestreiten, ist die Objektivität der Darstellung der Ereignisse in den Kinder-und Hausmärchen der Gebrüder Grimm. Dieses sogenannte Beweisstück erachten wir für tendenziös einseitig zu ungunsten des Beklagten und vor allem grundfalsch in der Festschreibung, wer in der Geschichte Täter und wer Opfer ist. Aber auf die Rolle dieses Brüder-Duos als mutmaßliche Drahtzieher des Verbrechens komme ich später noch ausführlicher zu sprechen.
Zunächst zu den offensichtlichen Ungereimtheiten. Da wären zuerst die angeblichen Motive des Angeklagten. Hunger als Motiv konnten wir ausschließen, da Wolf ja bereits nach dem Verzehr einer Ziege satt gewesen wäre. Wozu also sechs verschlingen und eine Magenverstimmung riskieren?
Die zweite Hypothese, die die Anklage mit windigen Expertenaussagen zu konstruieren versuchte, es sei eben seine wölfische Natur, arme unschuldige Tierkinder zu fressen, weisen wir noch einmal ausdrücklich als beleidigend, ewig gestrig und zutiefst rassistisch zurück. Wir führten aus, dass allein schon Wolfs Bekanntschaft mit dem Bäcker beweist, dass er sich pflanzlich ernähren wollte.
Da Wolf also keine eigenen plausiblen Motive für die Tat hatte, sollten wir mit aller Ernsthaftigkeit von einem verschleierten Komplott gegen ihn oder zumindest Anstiftung durch einen oder mehrere Dritte ausgehen.
Außerdem frage ich Sie, liebe Zuhörer, wer ist nun im Ergebnis eigentlich der Geschädigte bzw das Opfer? Mein Mandant, der Beklagte, ist tot im Gegensatz zu den quicklebendigen Geißenkindern.
Wie konnte es nun zu dieser Fehlbewertung, mein Mandant sei hier der Böse, kommen? Allein darum geht es hier, verehrte Geschworene, allein darum.

Fortsetzung folgt

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Sonntag, 16. Januar 2022
Neulich fiel mir,
ach du Schreck,
ein grünes Engelchen,
das sonst so keck
seine Meldung machte,
vom Fensterrahmen,
wo es wachte,
in den Dreck.

Rasch hob ich
den gefall´nen Engel
vom Boden auf
und wischt´dem Bengel
die Flügel blank.
Nun fliegt er wieder,
Gott sei Dank,
ganz ohne Mängel.

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Sonntag, 9. Januar 2022
Frohes mit freundlichen Grüßen
- Moin Kalle!
- Moin Manni!
- Frohes.
- Frohes was?
- Frohes neues.
- Ach so, ja, dito. Siehst nicht gut aus, altes Haus.
- Nee, hab Rücken. Du aber auch nicht.
- Ich hab Ce (*).
- Was! Und dann bist du nicht zuhause in Quarantäne?
- Wieso das denn?
- Na, wenn du Corona hast.
- Quatsch Corona! Ich hab doch gesagt, ich hab Zeh. Mir ist mein Briefbeschwerer auf den Fuß gefallen.
- Oh weh.
- Genau.
- Wusste gar nicht, dass du einen Briefbeschwerer hast. Kriegst du überhaupt Briefe?
- Klar, gerade heute die Wahlunterlagen.
- Schon wieder Wahlen? Is was passiert? Kanzler in Knast? Minister*********innen auf der Flucht?
- Warum machst du denn so viele Sternchen?
- Na, sind doch ´ne Menge von denen im Kabinett.
- Ich glaub, du hast das Gendern immer noch nicht kapiert.
- Ach komm, egal jetzt. Sag, was für Wahlen?
- Nur eine Wahl. Hier, ich hab den Zettel dabei. Guckste:



- Wow, kein Wunder, dass dir der Briefbeschwerer abgerutscht ist.
- Aber immerhin haben wir die Wahl.
- Ja, immerhin.

(*) Sorry, Fehler der Autorin. (Tippfehler können zu schweren Missverständnissen in der Kommunikation und zu Beziehungsproblemen führen. Zu Risiken und Nebenwirkungen in der Textproduktion fragen Sie einen Lektor oder Eheberater Ihres Vertrauens.)
Von Tippfehlern auf dem Wahlzettel distanziert sich die Autorin ausdrücklich.

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